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Landesmacht - Anleitung
Anleitung [Version 3.0]
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Die Option, eine eigene Gilde zu gründen, erscheint unter der Gildenhalle nur,
wenn Ihr nicht bereits Mitglied einer Gilde seid. Die Verwaltung der Gilde
(z.B. Mitgliederverwaltung oder Aussenpolitik) erfolgt anhand von Rechten und
steht anfangs nur dem Gründer der Gilde zur Verfügung. Es macht aber durchaus Sinn,
anderen Mitgliedern diese Rechte (oder einen Teil) zu übertragen.
Die Anzeige des öffentlichen Gildenprofils kann individuell eingestellt werden,
um z.B. die Rechte der einzelnen Mitglieder anzuzeigen oder die Diplomatie der Gilde.
Die Auflösung einer Gilde kann nur von Gründer selbst in der Gildenhalle vollzogen
werden und erfordert, dass zum Zeitpunkt der Löschung kein anderes Mitglied mehr
der Gilde zugehörig ist.
Alle geschlossenen diplomatischen Verträge mit anderen Gilden werden aufgelöst.

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