Welt 1
 Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 (BGB) 



Schutzrechtsverletzung & Schadensminderungspflicht


Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, Domainstreitigkeiten, Urheberrechtsverletzungen,
Wettbewerbs- oder Patentverletzungen oder anderen rechtlichen Differenzen bitten wir Sie
- zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten -
mich bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
Um die Möglichkeit der Kostenabwehr zu wahren, nehmen Sie bitte zur Kenntnis:
Sofern keine grobe Fahrlässigkeit meinerseits nachgewiesen werden kann,
wird die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
- ohne vorheriger Kontaktaufnahme zu mir -
im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.




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